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Kanzlei De Backer Rechtsanwälte in Frankfurt

Rechtsanwalt Patrick de Backer

Rechtsanwalt Patrick de Backer - Schufa Anwalt

Rechtsanwalt
Patrick P. de Backer

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arbeitsrecht (Mobbingabwehr, Kündigungsschutzklage)
  • Erbrecht (Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckungen)
  • Geboren am 22.09.1961 in Frankfurt am Main.
  • Humanistisches Gymnasium in Antwerpen / Belgien.
  • Vorzeitiges bilinguales (deutsch – französisches) Abitur in Frankfurt am Main.
  • Während des Studiums Beratung von nationalen und internationalen Kunst- und Auktionshäusern. Amtliche Zulassung als Immobilienauktionator.
  • Das Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Arbeits- und Erbrecht, Medizinrecht, Versteigerungsrecht sowie internationalem Recht absolvierte ich an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
  • Die anschließende Referendarausbildung erfolgte in einer international ausgerichteten Anwaltskanzlei, dem Staatlichen Schulamt in Bad Homburg, anschließend beim Landgericht und der Staatsanwaltschaft Wiesbaden sowie am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Arzthaftungssenat).
  • Meine Ausbildung konnte ich im Jahre 1991 mit der Befähigung zum Richteramt als Rechtsassessor mit Prädikatsnoten in den Klausuren und der mündlichen Prüfung abschließen.
  • Unmittelbar nach der Zulassung als Rechtsanwalt gründete ich meine eigene Anwaltskanzlei. Seit dem 1. September 2011 verfüge ich über eine Zusatzqualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Im März 2016 habe ich die theoretische Prüfung zum "Fachanwalt für Erbrecht" erfolgreich bestanden.
  • Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht hat mir die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main den Titel »Fachanwalt für Arbeitsrecht« verliehen.
  • Ich bin vertretungsberechtigt an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
  • Ich berate und korrespondiere auch international, gerne auch in französischer, englischer und niederländischer Sprache.
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  • Informationen, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt
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