Kann Herr Rechtsanwalt de Backer immer und sicher helfen?
Herr Rechtsanwalt Patrick de Backer verfügt über jahrelange Erfahrung im Wehrdienstrecht. Er kennt alle rechtlichen Möglichkeiten und die aktuellste Rechtsprechung, um als Soldat legal aus der Bundeswehr austreten zu können. Nicht immer, aber fast immer kann er helfen. Je früher Sie seinen rechtlichen Rat und Beistand einholen, um so besser ist die Ausgangsposition.
Ansatzpunkte für den legalen Austritt sind die grundrechtssensiblen Bereiche der eigenen familiären oder beruflichen Situation sowie der Gesundheitszustand. Herr Rechtsanwalt de Backer ist darüber hinaus seit Jahren auch als Anwalt im Bereich des Arzthaftungsrechtes tätig und hat sich dadurch fundierte Kenntnisse im medizinischen Bereich aneignen können, die bei der Beurteilung der Diensttauglichkeit von Bedeutung sind.
Ist eine bundesweite Beratung oder Vertretung möglich?
Aufgrund der modernen Kommunikationsmöglichkeiten, insbesondere per E-Mail ist dies überhaupt kein Problem. Persönliche oder sehr vertrauliche Fragestellungen können auch per Telefon besprochen werden; alles unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Ein persönliches Gespräch ist selbstredend auch jederzeit möglich, vereinbaren Sie dazu einen Termin!
Warum ein Rechtsanwalt?
Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt und versteht die speziellen Gesetze und nur ein Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht und kann Sie – notfalls – vor den Gerichten vertreten. Nur ein Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet (und berechtigt!); nur ein Rechtsanwalt haftet für eventuelle Fehler und ist dagegen versichert.
Was kostet die Beratung bzw. die anwaltliche Tätigkeit?
Wenn man einen Anwalt konsultiert, kann bzw. muss dieser seine Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei insbesondere nach dem sog. Gegenstandswert.
Für die anwaltliche Tätigkeit kann ein Rechtsanwalt auch eine Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten treffen. Die Höhe dieser zu treffenden Honorarvereinbarung ist unterschiedlich und richtet sich insbesondere nach dem zu erwartenden Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad. Die ungefähren Kosten wird Ihnen Herr Rechtsanwalt de Backer nach dem ersten ausführlichen Beratungsgespräch (welches ca. € 250,- kostet), mitteilen können. Sie entscheiden dann, ob Sie das Honorarangebot für eine umfassende anwaltliche Betreuung annehmen wollen.
Eines steht fest: Die »Kosten« amortisieren sich schnell!
Was muss ich als Betroffener tun?
Schicken Sie Herrn Rechtsanwalt de Backer Ihren Verplichtungsvertrag per E–Mail oder Fax oder alles in Kopie per Post zu, zusammen mit ihrem Lebenslauf und ihren Fragen oder Anliegen. Ein ausführliches (telefonisches) Erstberatungsgespräch kann dann anschließend stattfinden.