De Backer | Anwalt Wehrrecht

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Fragen und Antworten

Wir beantworten die häufigsten Fragen

Kann Herr Rechtsanwalt de Backer immer und sicher helfen?

Herr Rechtsanwalt Patrick de Backer verfügt über jahrelange Erfahrung im Wehrdienst­recht. Er kennt alle rechtlichen Möglich­keiten und die aktuellste Recht­sprechung, um als Soldat legal aus der Bundeswehr austreten zu können. Nicht immer, aber fast immer kann er helfen. Je früher Sie seinen rechtlichen Rat und Beistand einholen, um so besser ist die Ausgangsposition.

Ansatzpunkte für den legalen Austritt sind die grund­rechts­sensiblen Bereiche der eigenen familiären oder beruflichen Situation sowie der Gesund­heits­zustand. Herr Rechtsanwalt de Backer ist darüber hinaus seit Jahren auch als Anwalt im Bereich des Arzt­haftungs­rechtes tätig und hat sich dadurch fundierte Kenntnisse im medizinischen Bereich aneignen können, die bei der Beurteilung der Dienst­tauglich­keit von Bedeutung sind.

Ist eine bundesweite Beratung oder Vertretung möglich?

Aufgrund der modernen Kommu­nikations­möglich­keiten, insbesondere per E-Mail ist dies überhaupt kein Problem. Persönliche oder sehr vertrauliche Frage­stellungen können auch per Telefon besprochen werden; alles unterliegt der anwaltlichen Verschwiegen­heits­pflicht.

Ein persönliches Gespräch ist selbstredend auch jederzeit möglich, vereinbaren Sie dazu einen Termin!

Warum ein Rechtsanwalt?

Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt und versteht die speziellen Gesetze und nur ein Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht und kann Sie – notfalls – vor den Gerichten vertreten. Nur ein Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet (und berechtigt!); nur ein Rechtsanwalt haftet für eventuelle Fehler und ist dagegen versichert.

Was kostet die Beratung bzw. die anwaltliche Tätigkeit?

Wenn man einen Anwalt konsultiert, kann bzw. muss dieser seine Tätigkeit nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz berechnen. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei insbesondere nach dem sog. Gegenstandswert.

Für die anwaltliche Tätigkeit kann ein Rechtsanwalt auch eine Vergütungs­verein­barung mit dem Mandanten treffen. Die Höhe dieser zu treffenden Honorar­vereinbarung ist unterschied­lich und richtet sich insbesondere nach dem zu erwartenden Zeitaufwand und Schwierig­keitsgrad. Die ungefähren Kosten wird Ihnen Herr Rechtsanwalt de Backer nach dem ersten ausführlichen Beratungsgespräch (welches ca. € 250,- kostet), mitteilen können. Sie entscheiden dann, ob Sie das Honorar­angebot für eine umfassende anwaltliche Betreuung annehmen wollen.

Eines steht fest: Die »Kosten« amortisieren sich schnell!

Was muss ich als Betroffener tun?

Schicken Sie Herrn Rechtsanwalt de Backer Ihren Verplich­tungs­vertrag per E–Mail oder Fax oder alles in Kopie per Post zu, zusammen mit ihrem Lebenslauf und ihren Fragen oder Anliegen. Ein ausführliches (telefonisches) Erst­beratungs­gespräch kann dann anschließend stattfinden.

Vereinbaren Sie Ihren ersten Beratungs­termin

In diesem ersten Beratungsgespräch können Sie Ihr Anliegen vorlegen mit dementsprechenden Unterlagen zu Durchsicht.

  • Eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten und den weiteren Schritten
  • Hinweise zu den weiteren entstehenden Kosten
  • Sie bekommen Hinweise, ob die Gegenseite die Kosten erstatten muss
  • Informationen, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt
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Bürozeiten: Mo–Fr von 9.00 bis 18.00 Uhr

Wir beraten Sie zu den Themen:

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