Wehr- und Zivildienst sicher und legal vermeiden
Sie haben eine Ladung zur Musterung, einen Musterungsbescheid oder gar schon eine Einberufung erhalten? Sie wollen Ihre Zukunft anders gestalten und wissen nicht, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben?
Ich stehe Ihnen als Spezialist für Ihre Fragen und Anliegen im Bereich des Wehrdienstrechtes und Zivildienstrechtes zur Verfügung!
Aufgrund langjähriger Anwaltstätigkeit im Bereich des Medizin - bzw. Arzthaftungsrechtes verfüge ich über besondere Kenntnisse, die im Musterungsverfahren von Bedeutung sind.
Grundsätzlich ist eine rechtzeitige, kompetente anwaltliche Beratung sehr hilfreich! Seit rund 20 Jahren bin ich auf diesem Gebiet erfolgreich tätig; lieber sofort zum Spezialisten, denn guter Rat zahlt sich aus!
„Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen.“
Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich, schicken Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich unter der Telefonnummer 069 154 000 20 direkt an!
Erstberatungen per Telefon oder Mail berechne ich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Ihr spezialisierter Anwalt für Wehr- und Zivildienstrecht hilft Ihnen bei:
- Musterung
- Ausmusterung
- Zurückstellung
- Nichtheranziehung
- Wehrdienstverweigerung
- Zivildienstanerkennung
- Einberufungsregelungen / Zurückstellung bei Studium, Ausbildung, Beruf
- Vorzeitige Entlassung aus dem Wehrdienst bzw. Zivildienst
- Unabkömmlichkeit im Betrieb, schwierige Familiensituation
- Anwaltliche Hilfe in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch und Klage im Musterungsverfahren
- Härtefallregelungen
- Vermeidung von Wehr- oder Zivildienst
Gerne können Sie mir Ihre Anliegen bzw. Fragen auch
zunächst per E-Mail mitteilen. Wir werden eine Lösung finden !
Ja, ich möchte Wehr- und Zivildienst vermeiden:
www.anwaltverein.de/praxis/berufsrecht




